Unsere Verkäufe basieren auf den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen oder mündlich getroffene Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen der Besteller können wir nicht anerkennen, auch dann nicht, wenn von uns aus nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Besteller erkennt durch die Erteilung des Auftrages unsere Bedingungen an.
Unsere Angebote sind freibleibend; der Katalog ist Bestandteil unseres Angebotes. Maß- und Gewichtsangaben sowie Abbildungen sind für die Ausführung unverbindlich und können jederzeit ohne besondere Anzeige geändert werden.
Unsere Nettopreise sind freibleibend und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Sie sind unverbindlich für den Weiterverkauf. Der Lieferer ist nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen verpflichtet und nicht an die bereits vereinbarten Preise gebunden. Kleinmengenzuschlag: Bei Aufträgen bis 150,-€ netto werden 15,-€ in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungen innerhalb 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt grundsätzlich der Besteller.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns und aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, bleiben wir Eigentümer der Ware. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.) Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk und auf Gefahr des Bestellers. Bei Lieferungen größerer Mengen loser Artikel wird Anfrage erbeten. Für Sonderanfertigungen nach eingesandten Mustern und Zeichnungen trägt der Besteller die Verantwortung gegenüber fremden Musterschutz- und Urheberrechten. Eine Mitverantwortung lehnen wir ab. Zur Nachprüfung sind wir nicht verpflichtet. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert der Besteller die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne dass es im Falle der Veräußerungen einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf.
Die von uns schriftlich bestätigten Lieferfristangaben sind annähernd und ohne Verbindlichkeit für uns. Bei Lieferverzögerungen können gegen uns in keinem Fall Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Rücksendungen gelieferter Waren dürfen nur dann erfolgen, wenn ein schriftliches Einverständnis unsererseits oder unseres Außendienstmitarbeiters vorliegt. Beschädigte oder nicht mehr zu säubernde Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Eventuell erforderliche neue Verpackungen müssen in Rechnung gestellt werden. Beanstandungen können nur entgegengenommen werden, wenn sie sofort nach Erhalt der Rechnung bzw. spätestens 8 Tage nach Lieferung erfolgen. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Besteller nicht zu. Über den Warenwert hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.
Alle Kiboni-Erzeugnisse werden sorgfältig überprüft und unterliegen unserer Qualitätskontrolle. Schadenersatzansprüche des Käufers sind jedoch der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, soweit wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haften.